Charmanter Bungalow mit Garage und viel Garten im Herzen von Molbergen!
320.000,00 € - 49696 Molbergen - Bungalow
Objektbeschreibung
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause – machen Sie es sich gemütlich!
Dieser Bungalow überzeugt mit seiner durchdachten Raumaufteilung und ebenerdigen Bauweise – ideal für Familien mit Kindern ebenso wie für ältere Menschen, die komfortables Wohnen ohne Treppen schätzen.
Ihr neues Zuhause aus dem Jahr 1994 erwartet Sie auf einem c.a 798,00 m² großen Grundstück. Mit rund 115,00 m² Wohnfläche und zusätzlichen ca. 33,00 m² Nutzfläche bietet er viel Raum zum Wohlfühlen:
Im Eingangsbereich befinden sich ein Gäste-WC sowie eine Garderobe. Das helle und großzügige Wohn- und Esszimmer lädt zum Verweilen ein und bietet direkten Zugang zur überdachten Terrasse – perfekt für entspannte Stunden im Freien.
Die Küche liegt neben dem Hauswirtschaftsraum, in dem Waschmaschine, Trockner und weitere Haushaltsgeräte Platz finden. Der private Schlafbereich umfasst drei gemütliche Zimmer sowie ein komfortables Vollbad. Der Seiteneingang führt Sie in den Vorraum zur Garage. Von der Garage haben Sie Zugang in den Garten. Ihr großer Garten ist pflegeleicht angelegt kann von Ihnen individuell gestaltet werden.
Lage
Sie wohnen angenehm ruhig und zentrumsnah in Molbergen. Molbergen ist eine wachsender familienfreundliche Gemeinde und zählt aktuell rd. 7.700 Einwohner. Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Apotheken sowie Sport- und Freizeitangebote befinden sich direkt vor Ihrer Haustür. Molbergen
verfügt zudem über mehrere Kindergärten, eine Grundschule und eine weiterführende Schule.
Energieausweisdaten
- Endenergieverbrauch 238,90 kWh/(m²*a)
- Baujahr 1994
- Wesentlicher Energieträger Gas
- Energieausweistyp Verbrauchsausweis
- Energieeffizienzklasse G
- Ausweis gültig bis 28.06.2035
Sonstiges
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zum Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers können Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel bestehen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen.
Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken (§ 47 GEG), die Dämmung von Rohren (§ 69 GEG), sowie die Modernisierung der Heizungsanlage (§§ 71, 72 GEG).
Die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang wird empfohlen.